Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Unternehmen und Dienstleister sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – einschließlich Personen mit Behinderungen – uneingeschränkt nutzbar sind.
Sie sind unsicher, ob Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Wir prüfen das für Sie und geben Ihnen eine Empfehlung. Beantworten Sie einfach die unten stehenden Fragen und Sie erhalten das Ergebnis Ihres Checks per Mail.
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Dann lass uns loslegen und wir heben zusammen deine Marke auf das nächste Level.